CDU für besseren nächtlichen Lärmschutz in der Oranienburger Straße
Für den nächtlichen und sonstigen Lärmschutz wurden für das Wohnen im Bebauungsplangebiet Oranienburger Straße/Schönower Chaussee/Fichtestraße mehrere Vorgaben getroffen, die eine erhöhte Lärmbelastung belegen. Nach Auskunft des Rathauses auf eine Anfrage des Stadtverordneten Sauer ist die Oranienburger Straße als lärmbelastete Straße erkannt worden. Das Land Brandenburg ist hierüber auch informiert. Feststeht, die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung decken sich mit den persönlichen Wahrnehmungen der Anwohner. Nach der Prognose "Nullfall 2025" ist sogar mit weiter zunehmendem Schwerlastverkehr zu rechnen.
Als Beitrag zur Reduzierung der Lärmbelastung vor allem in den Nachtstunden kommt die Einrichtung einer Tempo30-Regelung in Frage. Das ist auch notwendig, da die neu errichteten Mietshäuser entlang der L304 nach Auskunft des Vermieters keinen weiteren baulichen Lärmschutz bekommen. Die Regelungen des Bebauungsplanes greifen für diese Neubauten an der Oranienburger Straße leider nicht.
Für die Begründung der Maßnahme kann auf die Daten der verkehrstechnischen Untersuchung des Landesbetriebes Straßenwesen, die im Zuge der Einrichtung einer LSA für den Knotenpunkt Oranienburger Straße/Fichtestraße erhoben wurden, zurückgegriffen werden.